Otto-Hahn-Str. 11, 78221 Singen
Tel.: +49 (0) 7731 9222590
Fax: +49 (0) 7731 9222591
E-Mail: info@arga-tec.de

Fahrerschulung


Wir bilden sie aus!


Die nächsten Gabelstapler Schulungstermine 2024  in Singen:


 Januar 2024 : 12. & 13.01. 2024

Februar 2024: 02. & 03.02. 2024 

März 2024 : 08. & 09.03. 2024

April 2024 : 05. & 06.04. 2024

Mai 2024 : 03. & 04.05. 2024

Juni 2024 : 07. & 08.06. 2024

Juli 2024 : 05. & 06.07. 2024

August 2024 : 02. & 03.08. 2024

September 2024 : 06. & 07.09. 2024

Oktober 2024 : 11. & 12.10. 2024

November 2024 : 08. & 09.11. 2024

Dezember 2024 : 06. & 07.12. 2024



Schulungsort: 78224 Singen Werner-von-Siemensstraße 14

Schulungsbeginn: 

Freitag 8.00 Uhr - ca. 16.00 Uhr Theorieunterricht und Prüfung

Samstag 8.00 Uhr-ca. 15.00 Uhr Praxisunterricht und Prüfung




Inhouseschulungen für Staplerschein, jährliche Unterweisungen in Ihrem Betrieb ab 5 Personen jederzeit möglich auf Anfrage unter info@arga-tec.de.


Schulungen für Hubarbeitsbühnen, Teleskopstapler und Hallenkrane auf Nachfrage.


Anmeldungen per Mail an info@arga-tec.de 

oder per Formular : 


Anfrageformular Flurfördermittelschein / Bedienerausweis HubarbeitsbühneKrane und jährl. Unterweisungen



Gabelstapler

Der Flurfördermittelschein ( Umgangssprachlich auch Staplerschein genannt ) nach §7 DGUV 67-69 vormals D27 und DGUV Gs 308-001 vormals BGV 925 erfüllt die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers und berechtigt sie zum selbständigen steuern von Flurfördermitteln.

Unsere Ausbildung ist auf 2 Tage aufgeteilt, und findet in unseren Schulungsräumen in 78224 Singen statt oder auch gerne als InhouseSchulung bei Ihnen im Betrieb.

Begin Freitags 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr und Samstags von 8.00Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Freitags Theorieunterricht und theoretische Prüfung, Samstag praktische Fahrübungen mit abschließender praktischer Prüfung.

Jährliche Unterweisung § 4 DGUV V1 Unterweisung der Versicherten

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

Hubarbeitsbühnen

Der Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen DGUV G 308-008 vormals BGG 966, DGUV I 208-019 vormals BGI 720 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung soll dem Teilnehmer den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen ermöglichen, erfüllt die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers und berechtigt sie zum selbständigen steuern von Hubarbeitsbühnen der verschiedenen Geräteklassen Lastschwerpunkt innerhalb der Kippkante ( Scherenbühnen ) und außerhalb der Kippkante ( Teleskop, Gelenk und LKW-Hubarbeitsbühnen) .

Unsere Ausbildung ist auf 2 Tage aufgeteilt, und findet entweder in unseren Schulungsräumen in 78224 Singen statt oder als InhouseSchulung bei Ihnen im Betrieb.

Begin Freitags 12.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr und Samstags von 8.00Uhr bis ca. 15.00 Uhr. Freitags Theorieunterricht und theoretische Prüfung, Samstag praktische Fahrübungen mit abschließender praktischer Prüfung.

Jährliche Unterweisung § 4 DGUV V1 Unterweisung der Versicherten

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.


Beide Schulungen können in Einzelfällen in kleinen Gruppen für Bediener und Fahrer mit sehr guten Kenntnissen auch als 1-Tages Schulung angeboten werden.

Jährliche Unterweisungen

Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/innen (nach BGV A1 §4 bzw. § 12 Arbeitsschutzgesetz) / Hubarbeitsbühnen

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler, Gabelstaplerfahrer) und Hubarbeitsbühnen.

Wir bieten die jährlichen Unterweisungen als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb ( ab 4 Teilnehmer ), oder in unseren Schulungsräumen in Singen Htwl. an.


Anfrageformular Flurfördermittelschein / Bedienerausweis Hubarbeitsbühne